Aufgaben der/des KES-Verantwortlichen im Elternbeirat
Im Rahmen des Elternbeirates (EB) gibt es einen Ansprechpartner, der sich um die Belange der KES kümmert. Dieser wird für die Dauer von zwei Schuljahren von den Eltern im Rahmen der Wahl des Elternbeirates gewählt. Wesentliche Aufgabe ist es:
- Die für Eltern interessanten Informationen, die von außen an die Schule herangetragen werden, als auch die relevanten Informationen seitens der Schulleitung, des EB oder anderer Organisationen an die KES weiterzuleiten, die diese dann an die Eltern verteilen.
- Teilnahme bei den regelmäßigen Sitzungen des Elternbeirats (EB) mit der Schulleitung.
- Vertritt die Klassenelternsprecher im Elternbeirat Schnittstelle zwischen Direktorat und den jeweiligen Klassen.
- Weiterleitung von Informationen aus den diversen Verbänden und Organisationen, an denen Schule oder der EB angeschlossen ist (und ggf. Rückmeldungen).
- Führen einer KES-Liste (möglichst mit e-Mail-Adresse). Somit können Informationen über die KES an die Eltern weitergeleitet werden.
- Durchführung von 2-3 Treffen mit den KES (mit Schulleitung).