Informationen zu Klassen- Studienfahrten, Austauschprogrammen

Für jede Fahrt ist vor Beginn der Reise ein Antrag auf Genehmigung der Reise durch den Elternbeirat von der organisierenden Lehrkraft zu stellen. Der Antrag wird in der Elternbeiratssitzung diskutiert und nach Klärung offener Fragen genehmigt oder abgelehnt. Dabei wird für jede Fahrt ein maximaler Höchstfördersatz beschlossen.

Da in den letzten Jahren auch die Preise für die Fahrten gestiegen sind, ist es für den Elternbeirat nicht immer einfach, zu entscheiden, ob die Fahrt mit den angegebenen Kosten so bewilligt werden soll. Wir bitten daher, dass Sie als Klassengemeinschaft in der entsprechenden Jahrgangsstufe aktiv werden und die Kostenaufstellung mit den betreffenden Lehrkräften in einer Klassenelternversammlung besprechen. Das heißt: Haben z.B. die 11. Klassen das Informationsschreiben für eine Studienfahrt erhalten und es gibt mehrere Eltern, denen die Kosten zu hoch erscheinen, so haben Sie die Möglichkeit, dies in einer Klassenelternversammlung zu diskutieren.

Für jede Fahrt besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss beim Freundeskreis zu beantragen. Den Antrag hierfür finden Sie im Downloadbereich. Der Antrag muss vor  Antritt der Reise gestellt werden, nachträglich eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Im Antrag besteht die Möglichkeit, eine gewünschte Summe für den Zuschuss anzugeben. Fügen Sie bitte einen Einkommensnachweis bei und erläutern Sie Ihre Situation. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt. Der Elternbeirat genehmigt je nach gewünschter Summe bis maximal den festgelegten Höchstfördersatz. Pro Schuljahr und Schüler kann nur für eine Fahrt ein Antrag gestellt werden.

Erhalten Sie Hartz 4 oder sind Sie Sozialhilfeempfänger, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Sozialbürgerhaus. Damit Sie dort die Leistungen ungekürzt erhalten, stellen Sie unverzüglich einen Antrag. Da unsere finanziellen Mittel begrenzt sind, bitten wir auch Nicht-Hartz 4 - oder Sozialhilfeempfänger, sich bei den Sozialbürgerhäusern nach Stiftungen zu erkundigen. Diese übernehmen oder bezuschussen in besonderen Situationen die Kosten für Klassen- und Studienfahrten sowie für Austauschprogramme. Gleichzeitig stellen Sie einen Antrag beim Freundeskreis. Bei negativem Bescheid des Amtes zahlt der Freundeskreis den Regelzuschuss dieser Fahrt (bitte den entsprechenden Bescheid dem Freundeskreis vorlegen).

Übersicht über die Zuwendungen an Eltern

  • 2011: 3419,00 €
  • 2010: 3220,00 €
  • 2009: 4034,43 €
  • 2008: 2470,00 €
  • 2007: 3760,00 €
  • 2006: 3113,63 €
  • 2005: 2870,57 €
  • 2004: 2296,50 €